AGBs sind ja immer schön und gut, aber die Auseinandersetzung mit dem Auktionshaus halte ich für sehr mühsam. Hier liegt ja auch kein klarer Tatsachenbeweis vor, sondern nur die Meinung, das es sich um einen Jamaikaner handelt. Bräuchte man vermutlich ein Sample von einem “echten” Diamond 1981 dagegen und selbst dann ist das ja subjektive Wahrnehmung.
Aber ich bin auch kein Experte bei gefälschten Flaschen, ist auch der erste erwähnenswerte Fall, den ich überhaupt sehe.
Und es ist ja leider nicht mehr nachvollziehbar wann die Fälschung statt gefunden hat. Die Flaschen werden ja vielfach an- und verkauft… das nimmt den aktuellen Verkäufer natürlich nicht aus der Haftung, aber die Beweislage ist schwierig. Vielleicht doch wieder ein trauriges Beispiel warum Altglas in dieser Preisklasse lieber vernichtet werden sollte.
Glaube eher, dass sich das Auktionshaus da komplett aus der Verantwortung zieht und man sich direkt mit dem Verkäufer auseinandersetzen müsste. Aber auch das wird wohl Aussicht auf Erfolg haben.
Mir ging es um die vermeintliche Anonymität, die laut AGB im Fall eines Fälschungsverdachts nicht gegeben ist.